Bedingungen für freiwillige Herstellergarantie

Neben den Rechten gemäß diesen Bedingungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte bei Mängeln zu, die unentgeltlich in Anspruch genommen werden können und die durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt werden.

Die Porsche eBike Performance GmbH (nachfolgend "Porsche eBike") garantiert gemäß diesen Bedingungen, dass das als Neuprodukt erworbene Antriebssystem für die nachstehend angegebene Garantiezeit (a) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und (b) Batterien nach 500 Ladezyklen noch 80% der angegebenen Ladekapazität erreichen. Voraussetzung für die Herstellergarantie (nachfolgend "Garantie") ist die Registrierung des als Neuprodukt erworbenen Produkts unter www.fazua.com/warranty innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum des Originalkaufbelegs. Nach erfolgreicher Produktregistrierung erhält der Kunde von Porsche eBike eine Bestätigungsemail, die vom Kunden sorgfältig aufzubewahren ist.

1. Garantieleistung
Porsche eBike repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen gemäß den nachfolgenden Bedingungen defekte Produkte oder Teile kostenlos, die unter diese Garantie fallen und bei denen der Defekt nachweislich innerhalb der Garantiezeit auftritt und der Anspruch auch innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht wird.

Ersetzte Produkte oder Teile gehen in das Eigentum von Porsche eBike über. Andere Ansprüche gegen Porsche eBike, etwa auf Schadensersatz, werden durch die Garantie nicht begründet. Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf die Übermittlung eines Ersatzprodukts für die Dauer der Reparatur.

2. Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum (maßgeblich ist das Datum auf dem Originalkaufbeleg) und gilt wie folgt:

  • 24 Monate, wenn das Produkt/Zubehör ausschließlich im privaten Gebrauch eingesetzt, d.h. weder gewerblich noch beruflich genutzt wurde, bei Systemen, insbesondere Motoreinheiten maximal aber bis zum Erreichen einer Laufleistung von 20.000 km.
  • 12 Monate, wenn das Produkt/Zubehör gewerblich und/oder beruflich genutzt wurde, bei Systemen, insbesondere Motoreinheiten maximal aber bis zum Erreichen einer Laufleistung von 20.000 km.

3. Beschränkungen und Ausschlüsse
Für die Garantie gelten folgende Bedingungen:

Die Garantie gilt nur dann, wenn das Produkt:

  • als Neuprodukt und nicht als Gebraucht-, Vorführ- oder Testprodukt erworben wurde;
  • sach- und bestimmungsgemäß gebraucht wurde;
  • die laut der Empfehlung in der Betriebsanleitung erforderliche Wartung und Pflege des Produkts vorgenommen wurde;
  • keine An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen an dem Produkt eigenmächtig vorgenommen wurden;
  • weder vom Kunden noch von einem Dritten versucht wurde das Produkt zu öffnen oder zu reparieren;
  • an den Produkten keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche vorliegen, die bei nicht sachgemäßem Gebrauch entstanden sind, etwa durch Schädigung infolge falscher Reinigungs- und Putzmittel;
  • nur original Porsche eBike Ersatz- und Verschleißteile verwendet wurden.

Die Garantie gilt nicht für Mängel des Produkts, die folgende Ursache haben:

  • Verwendung von nicht von Porsche eBike freigegebenem Zubehör;
  • unsachgemäßer Betrieb, z.B. Überhitzen, falscher Anschluss, Kurzschluss oder Verpolung, Reinigen mit Hochdruck- oder Dampfreinigern, Tiefentladung, Überladung oder Sturz des Produkts;
  • nachlässige Handhabung, die zum Eintritt von Wasser oder großen Feuchtigkeitsmengen geführt hat;
  • Unfälle, Veränderung von Hard- oder Software, vorsätzliche Beschädigung oder andere Umstände, die dem Kunden oder dem Bediener zuzuschreiben sind;
  • Mängel oder Schäden an einem Produkt, dessen Modell- und/oder Seriennummer ausgetauscht wurde oder nicht lesbar ist;
  • wenn das Produkt im gewerblichen Verleih eingesetzt wurde.

4. Geltendmachung der Garantie
Im Garantiefall ist die Verwendung des Produkts umgehend einzustellen. Um Garantieansprüche geltend zu machen, muss das Produkt zu einem autorisierten FAZUA Certified Partner gebracht werden. Ansprechpartner für Garantieleistungen ist immer der FAZUA Certified Partner, bei dem das Fahrrad erworben wurde. Es ist jeweils der Originalkaufbeleg, eine Kopie der Porsche eBike Produktregistrierungsbestätigung und – soweit möglich – eine Fehlerbeschreibung vorzulegen.

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzen sie eine neue Garantiezeit in Lauf.

Unter keinen Umständen deckt diese Garantie die entstehenden Reise- oder Versandkosten ab, um das defekte Produkt zum autorisierten Porsche eBike Fachhändler zu transportieren, bei dem das Fahrrad erworben wurde. Derartige Kosten sind vom Kunden zu tragen.

5. Räumlicher Geltungsbereich
Diese Garantie gilt nur für Produkte, die in folgenden Ländern gekauft werden:
Alle EU-Länder, Vereinigtes Königreich, Schweiz, USA, Kanada, Australien und Neuseeland.

Für in anderen Ländern gekaufte Produkte gewährt Porsche eBike keine Garantie.

6. Anwendbares Recht
Die Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Ihnen als Verbraucher der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

Porsche eBike Performance GmbH
Marie-Curie-Straße 6
85521 Ottobrunn
Deutschland